Steuerbefreiung

Seit sei­ner Grün­dung 1983 ist das Hun­ger Pro­jekt Schweiz auf­grund sei­nes ge­mein­nüt­zi­gen Zwe­ckes steu­er­be­freit. Frei­wil­li­ge Geld­leis­tun­gen zu Guns­ten un­se­res Ver­eins sind in sämt­li­chen Kan­to­nen und beim Bund auf­grund der je­wei­li­gen steu­er­li­chen Be­stim­mun­gen ab­zieh­bar.

Für eine ge­samt­schwei­ze­ri­sche Über­sicht be­züg­lich Ab­zugs­fä­hig­keit von Spen­den, kli­cken Sie auf fol­gen­des For­mu­lar:

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Zitat

"Für mich ist die Unterstützung des Hunger Projekts eine konstante Gelegenheit, die Solidarität und Partnerschaft mit den in extremer Armut lebenden Mitmenschen in Asien, Afrika und Lateinamerika zu spüren und zum Ausdruck zu bringen. Durch diese Partnerschaft entfaltete sich über die Jahre viel Potenzial in mir und meinen Partnerinnen/Partnern der betroffenen Länder – mit der Folge beständiger Verbesserung der Lebensqualität aller."

Dr. iur. Daniel Heini, Vorstandsmitglied, unterstützt THP seit mehr als 20 Jahren

Das Hunger Projekt Schweiz, Blumenweg 6B, CH-5300 Turgi
+41 44 586 68 34